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Reisetransfer zu den Flughäfen,
Bahnhöfen und Schiffsanlegern

 

  • Tor und Retour zu Flughafen
  • Kindersitze ohne Aufpreis
  • Großraumtaxi bis 6 Sitzplätze
  • Urlaubsfahrten Tür zu Tür
  • Ausflugsfahrten, Tagesfahrten

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Mit dem Taxi nach Paris ...,
Tour und Retour zu jedem Ziel!

 

  • Fest und Feierlichkeiten
  • Oper, Theater und Musicals
  • Restaurants und Events
  • Boten- und Besorgungsfahrten
  • Orts-, Stadt- und Fernfahrten

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Abends?!
Selbstverständlich für Sie da!

 

  • Keine Anfahrtskosten im Ort
  • Keine Nachtzuschläge
  • Keine Sonn- und Feiertagszuschläge
  • An 365 Tagen im Jahr für Sie da
  • Ob kurz, ob fern: wir fahren gern

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Chemo- und Bestrahlungsfahrten

mit Krankenhausabrechnung

 

  • Hin und Rückfahrt zu ambulanten/stationären Therapien
  • Fahrten von und zur Reha
  • Direkte Abrecnung mit den gesetzlichen Krankenkassen
  • An 365 Tagen im Jahr für Sie da
  • Ob kurz, ob fern: wir fahren gern!

Pünktlich und sicher zum Arzt

 caddy

„Als Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen bieten wir einen unkomplizierten Patientenservice, der von vielen unserer Kunden gerne genutzt wird“. Mats Hennig, ist der Inhaber vom „Taxenbetrieb Illing - seit 1978“, und setzt ganz auf seine langjährigen Fahrer und seine Zentrale. „Wir sind ein alteingesessener Servicebetrieb.

Mit unseren zehn modernen und gepflegten Taxen sind wir im Prinzip "rund um die Uhr erreichbar und unterwegs“. Und das gilt insbesondere für den Abhol- oder Bringservice für die Patienten aus Krankenhäusern oder Arztpraxen. „Unsere Fahrgäste vertrauen seit langem auf unsere Pünktlichkeit und unsere Zuverlässigkeit. Wir sorgen dafür, dass unsere Fahrgäste rechtzeitig Zuhause abgeholt werden und pünktlich zum Termin in der Klinik oder beim Arzt sind. Und für die Rückfahrt gilt das gleiche.

Die Abrechnung erfolgt beim Vorliegen der entsprechenden Bescheinigungen absolut unkompliziert mit der Krankenkasse. „Hier beraten wir unsere Gäste gerne über die notwendigen Formalitäten. Für ambulante Behandlungen gibt es beispielsweise Zusagen für die Kostenübernahme durch die Krankenkassen; bei der Entlassung aus der Klinik stellt die Station einen Beförderungsschein aus – so einfach geht das“. Und für Fragen ist schließlich auch noch Gisela Conrad da, die seit über 30 Jahren im Betrieb tätig ist, und sich bestens auskennt.
                              

Unser Serviceangebot für Krankenhauspatienten:

 

Als Mitglied im Taxenverband und Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen sind wir als ortsansässiges Taxiunternehmen in der Lage, Ihnen einen unkompomplizierten und viel genutzten Patientenservice anzubieten.


Bringservice:

Nach der Entlassung bringen wir Sie mit ihrem Gepäck komfortabel und sicher bis zu Ihrer Haustür Die Entfernung spielt dabei keine Rolle!

 

Abholservice:

Da viele Patienten zur Kontrolle oder für weitere Behandlungen ins Krankenhaus zurückkehren müssen, bieten wir seit Jahren einen zuverlässigen Abholservice an. Das heißt, Sie werden rechtzeitig von uns Zuhause abgeholt und kommen bequem zu Ihrem Termin an.

 

Abrechnung:

Ihre Fahrten können wir direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. (Ausnahme: Privatpatienten - Sie rechnen anhand der Fahrpreisquittung oder Rechnung selbst mit Ihrer Krankenkasse ab). Fragen Sie auf Ihrer Station rechtzeitig vor Ihrer Entlassung nach einem Beförderungsschein für Ihre Taxifahrt. Wir benötigen von Ihnen Iediglich Ihre Unterschrift sowie eine eventuell zu leistende Zuzahlung.


Beförderungsschein für Serienfahrten:

Anstelle Einzelfahrten zu verordnen, ist Ihr Hausarzt in der Lage, Ihnen einen Beförderungsschein fur Serienfahrten für die gesamte Dauer der geplanten Therapie auszustellen.

 

Ambulante Behandlungen (z.B. Strahlen- und/oder Chemotherapie): für diese ambulanten Fahrten benötigen Sie eine schriftliche Zusage zur Kostenübernahme von Ihrer Krankenkasse.


Zuzahlung / Eigenanteil bei Patientenfahrten
Die Höhe der Zuzahlung ist je nach Fahrpreis wie folgt gestaffelt:

 

Fahrpreis:

       

Zuzahlung:

unter Euro 50,--  Euro 5,-- (Mindestzuzahlung)
zwischen Euro 50,-- und Euro 100,--  10% (ein Zehntel des Fahrpreises)
über Euro 100,--  Euro 10,-- (maximale Zuzahlung)

 

Zuzahlungsbefreiung: Sind Sie als Patient von der Zuzahlung befreit, bitten wir Sie dem Fahrer ihren Befreiungsausweis zu zeigen.
Patienten der Berufsgenossenschaften sind von Zuzahlulngen grundsätzlich befreit. Eine Befreiung können Sie bei Ihrer Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.


Haben Sie noch Wünsche? Haben Sie noch Fragen? Wollen Sie uns anrufen?
Sprechen Sie uns an!
Zögern Sie nicht, wir helfen gerne!
Wählen Sie (0 41 02) 6 10 16

 

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